Das Cover des Diskussionspapiers

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IN4climate.NRW-Risikoanalyse: Wie EU-Regulatorik die Wasserstoffwirtschaft hemmt

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Das Diskussionspapier der Landesinitiative IN4climate.NRW macht auf die Gefährdung der Dekarbonisierung in der NRW-Industrie durch aktuell geltende EU-Regulatorik aufmerksam – und gibt klare Empfehlungen zur Verbesserung. Unterstützt wird es von mehr als 20 Unternehmen und Branchenverbänden sowie Forschungseinrichtungen.

Wasserstoff ist Schlüsseltechnologie für die klimaneutrale Industrie – und der Bedarf ist groß: Bis zum Jahr 2030 werden auf EU-Ebene schätzungsweise 140 Gigawatt Elektrolysekapazität benötigt. Das Land Nordrhein-Westfalen plant bis dahin allein mit ein bis drei Gigawatt Erzeugungskapazität. Zentrale und wichtige Rahmenbedingungen für den nachhaltigen Betrieb von Elektrolyseuren hat die EU mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, kurz RED III, und dazugehörigen delegierten Rechtsakten gesetzt.

Die Autorinnen und Autoren des jetzt veröffentlichten Diskussionspapiers warnen jedoch: Ohne Veränderungen an der derzeitigen EU-Regulatorik für den Betrieb von Elektrolyseuren werden der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und die dringend benötigte signifikante Beschleunigung des derzeitigen Markthochlaufs in Deutschland und Nordrhein-Westfalen voraussichtlich nicht gelingen.

Dabei betrachten sie die EU-Regulatorik stets vor dem Hintergrund des Zielkonflikts: Priorisierung eines schnellen Markthochlaufs und eine von Beginn an nachhaltig geplante, systemdienliche Wasserstoffproduktion. Sie geben einen vereinfachten Überblick über zentrale Aspekte der derzeitigen Regulatorik und zeigen mögliche praktische Folgen für Elektrolyseurbetreiber auf.

EU-Kriterien für grünen Wasserstoff als Hemmnis für den Markthochlauf

Zentrale Frage ist dabei: Wann gilt Wasserstoff als "grün"? Die beiden delegierten Rechtsakte 2023/1184 und 2023/1185 der EU konkretisieren die Kriterien für den Strombezug. Sie bilden damit aber auch die Basis für die Ausgestaltung künftiger Fördermechanismen, zum Beispiel auf Bundesebene, und für die Entwicklung von Zertifizierungssystemen für mit Wasserstoff hergestellte Industrieprodukte. Zu den von den Rechtsakten festgelegten Kriterien zählen beispielsweise die Zusätzlichkeit, d.h.  genutzter grüner Strom muss von eigens für die Elektrolyse geschaffenen neuen und ungeförderten Anlagen stammen. Ebenso ist eine zeitliche und räumliche Korrelation vorgesehen, was u. a. bedeutet, dass Erzeugung und Verbrauch des grünen Stroms langfristig stündlich übereinstimmen. Spätestens Ende 2027 bzw. Ende 2029 laufen Übergangsfristen für bestehende Anlagen aus.

Dies führt zu für den Hochlauf kritischen Problemen, wie das IN4climate.NRW-Papier darstellt. So bedingen u. a. die Komplexität der Regulatorik und bestehende Informationsdefizite das Ausbleiben von Investitionsentscheidungen – insbesondere im Mittelstand, wo personelle oder finanzielle Ressourcen oft fehlen. Auch die geforderte stündliche Korrelation ist für die Wasserstoffwirtschaft absehbar in der derzeitigen kritischen Hochlaufphase nachteilig, da sie zu einer Verteuerung des Geschäftsmodells für grünen Wasserstoffs führt. Die Bedingung der Zusätzlichkeit bewirkt parallel, dass nur wenige Erneuerbare-Energien-Anlagen für die Bereitstellung des Stroms zur Herstellung von grünem Wasserstoff in Frage kommen.

So zählt zu den zentralen Empfehlungen: Zum einen eine Verlängerung der Übergangszeit bis 2035 für die Bedingungen der Zusätzlichkeit sowie der stündlichen Korrelation, zum anderen Ausnahmeregelungen für die Zeit des Hochlaufs, ebenso wie eine verstärkte Nutzungsmöglichkeit des verfügbaren erneuerbaren Stroms.

 Zum Diskussionspapier: IN4climate.NRW (Hrsg.) 2025: Risiken für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft durch die EU-Regulatorik zum Betrieb von Elektrolyseuren.