Darstellung eines Wasserstoffmoleküls

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EU-Kommission veröffentlicht delegierten Rechtsakt für kohlenstoffarmen Wasserstoff

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Anfang Juli hat die EU-Kommission den delegierten Rechtsakt zu kohlenstoffarmen Kraftstoffen vorgelegt. Der bereits im Vorfeld intensiv diskutierte Rechtsakt beinhaltet unter anderem eine Methodik zur Berechnung der Treibhausgaseinsparung bei der kohlenstoffarmen Wasserstoffherstellung.

Grundsätzlich gilt, dass Wasserstoff als kohlenstoffarm bewertet wird („low carbon“), wenn bei seiner Produktion 70 Prozent Emissionen gegenüber einem fossilen Vergleichswert eingespart werden. Berücksichtigt werden dabei die folgenden Herstellungsverfahren:

  • Wasserstoff aus Erdgas mit CO2-Abscheidung (blauer Wasserstoff),
  • Wasserstoff aus Elektrolyse, die mit kohlenstoffarmem Strom (z. B. aus Kernenergie) durchgeführt wird
  • Wasserstoff aus Biomasse.

Im Vergleich zu vorherigen Versionen ist eine zentrale Änderung des nun delegierten Rechtsakts, dass der Standardwert für Vorkettenemissionen von blauem Wasserstoff deutlich reduziert ist. So wird für Erdgas nun ein Standardwert von etwa 5,1 gCO2-Äq./MJ festgelegt. Damit ist er halb so hoch wie in der ursprünglichen Fassung des delegierten Rechtsakts, die im Herbst 2024 zur Konsultation freigegeben wurde. Hat ein Unternehmen keine realen, projektspezifischen Emissionswerte vorliegen, können die im delegierten Rechtsakt aufgelisteten Standardwerte angesetzt werden.

Mit Blick auf die Anrechnung von Netzstrom, der für die Elektrolyse zur Herstellung kohlenstoffarmen Wasserstoffs verwendet wird, gelten darüber hinaus die Werte für die Emissionsintensität aus dem Jahr 2023. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben nun zwei Monate Zeit, den delegierten Rechtsakt zu prüfen und zu bestätigen oder abzulehnen. 20 Tage nach Veröffentlichung des delegierten Rechtsakts im Amtsblatt der EU tritt dieser in Kraft.

Kohlenstoffarmer Wasserstoff soll neben mittels Erneuerbarer Energien hergestelltem grünen Wasserstoff helfen, eine europäische Wasserstoffwirtschaft aufzubauen und somit perspektivisch zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse beitragen.

Den delegierten Rechtsakt, inklusive Anhang, in dem die detaillierte Berechnungsmethode der Treibhausgaseinsparung skizziert ist, finden Sie hier:
Commission delegated regulation (EU) specifying a methodology for assessing greenhouse gas emissions savings from low- carbon fuels - European Commission

Informationen zum übergeordneten Vorschriftenpaket für erneuerbare Gase, Erdgas und Wasserstoff finden Sie hier:
Hydrogen and decarbonised gas market