Die Fuhrparkumstellung auf klimafreundliche Fahrzeuge in Kommunen und öffentlichen Unternehmen wird seit August 2021 durch das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz bestimmt. Insbesondere für den ÖPNV haben sich die gesetzlich geforderten Beschaffungsquoten an sauberen bzw. emissionsfreien Fahrzeugen seit diesem Jahr deutlich erhöht, was Kommunen und Verkehrsunternehmen insbesondere hinsichtlich der Finanzierung vor große Herausforderungen stellt. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) plant im Frühjahr eine neue Förderrichtlinie zu veröffentlichen, um den Umstieg auf alternative Antriebe von Bussen zu unterstützen. Wie die Finanzierung der Antriebswende gelingen kann, thematisieren wir in vierten Veranstaltung der Reihe "Sauber umgestellt – CVD in der Praxis“.
Die Lotsenstelle für alternative Antriebe Rheinland-Pfalz und der Fachbereich Mobilität der NRW.Energy4Climate GmbH informieren in der Reihe gemeinsam zu Themen rund um die klimafreundliche Fuhrparkumstellung im Rahmen der CVD bzw. des SaubFahrzeugBeschG.