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SUMMARY:KLIMA UM 10: Pflichten für Wärmenetze – Das Wärmeplanungsgesetz Teil 3
DESCRIPTION:Der Wärmesektor bietet die mit Abstand größten Potenziale für die Senkung der Treibhausgasemissionen in Deutschland. Um das Klimaneutralitätsziel bis 2045 erreichen zu können muss die Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien und Abwärme umgestellt werden. Wärmenetze ermöglichen es Erneuerbare Wärmequellen zu nutzen\, die sonst nicht nutzbar wären. Daher spielen Wärmenetze eine zentrale Rolle in der Wärmeversorgung von Morgen. Noch basiert die bestehende Nah- und Fernwärme überwiegend auf fossilen Energien. Das Wärmeplanungsgesetz Teil 3 (§29 bis §32) setzt die regulatorischen Rahmenbedingungen damit Wärmenetze das Klimaziel 2045 erreichen und verpflichtet Wärmenetzbetreiber zur Erstellung von Fahrplänen zum Wärmenetzausbau und Dekarbonisierung.&nbsp\;&nbsp\;\\nAm 24.November informiert die in NRW für das Wärmeplanungsgesetz Teil 3 zuständige Behörde\, die Bezirksregierung Arnsberg\, über die Pflichten für Wärmenetzbetreiber und steht für Fragen zur Verfügung.\\nReferierende: Lisa Kaborn\, NRW.Energy4Climate und Dennis Bremke\, Bezirksregierung Arnsberg (Dezernat 65 – Förderung Energieprojekte\, Energieeffizienz\, Bürgerenergie)&nbsp\;\\nDie Reihe „KLIMA UM 10“\\nDas digitale Veranstaltungsformat „KLIMA UM 10“ ist ein bei Kommunalvertreter:innen und Energie- und Klimaschutzmanager:innen von Kommunen ein beliebtes Format\, das kompakt über aktuelle Fachthemen informiert. Das Team des regionalen und kommunalen Klimaschutzes der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate versammelt hier jede Woche&nbsp\;Fachexpert:innen und Praktiker:innen\, denen am Ende Fragen gestellt werden können.Fehlen wichtige Themen? Haben Sie weitere Anregungen? Dann freuen wir uns über Ihre Hinweise unter dem Betreff „KLIMA UM&nbsp\;10“ an unsere Kontaktadresse:&nbsp\;kommunen@energy4climate.nrw.
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