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SUMMARY:Genehmigungsfreistellung für Freiflächen-PV – was ändert sich in NRW?
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DESCRIPTION:Mit den seit dem 1. September 2026 geltenden Änderungen der Landesbauordnung NRW werden Freiflächen-Photovoltaikanlagen unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei gestellt. Damit entfällt künftig in vielen Fällen das bisher erforderliche Baugenehmigungsverfahren.&nbsp\;\\nDoch was bedeutet die Neuregelung konkret für die Praxis? Welche Voraussetzungen müssen für die Genehmigungsfreistellung erfüllt sein? Welche Prüfungen bleiben erforderlich und wo liegen die Grenzen der neuen Regelung?&nbsp\;\\nIn unserem nächsten Onlineseminar der Kampagne „Freiflächen-Photovoltaik in NRW“ ordnen die Rechtsanwältinnen Dr. Lisa Löffler und Saskia Isabel Militz von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB die neuen Regelungen juristisch ein und gehen dabei insbesondere auf die für Kommunen und Vorhabenträger relevanten Praxisfragen ein.&nbsp\;\\nSeien Sie dabei und gestalten Sie die Energiewende mit!&nbsp\;\\n\\nRegistrieren Sie sich bitte hier für das Online-Seminar per Zoom. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.&nbsp\;\\nBitte beachten Sie\, dass Ihr Zugangslink personalisiert ist. Wir bitten Sie daher\, diesen nicht weiterzugeben.
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