Wärmeplanung: Regelung der Konnexitätszahlungen für Kommunen

28.10.2024

Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans wird in NRW noch in diesem Jahr durch das Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG) geregelt werden – und damit für alle Kommunen verpflichtend. Für den damit einhergehenden Aufwand erhalten die Gemeinden gemäß des Konnexitätsprinzips einen finanziellen Belastungsausgleich. Dieser wird den Gemeinden durch die zuständige Bezirksregierung Arnsberg automatisch zugewiesen, eine Beantragung ist nicht erforderlich. Jede Gemeinde erhält dadurch insgesamt 165.000 Euro zuzüglich 1,36 Euro pro Einwohner:in für die Erstaufstellung des kommunalen Wärmeplans.

Gemeinden, die schon vor Inkrafttreten des LWPG einen Wärmeplan aufgestellt haben, können diesen anerkennen lassen. Wurde für die Erstellung des Wärmeplans das Förderprogramm des Bundes genutzt, dürfen die Kosten für die Erstellung der Wärmepläne jedoch aufgrund des Zuwendungsrechts nicht doppelt kompensiert werden. Deshalb wird der Bund die Förderung für die kommunale Wärmeplanung widerrufen, wodurch die Fördermittel bei Inkrafttreten des Landesgesetzes zurückgezahlt werden müssen. Die gute Nachricht: Unter dem Strich profitieren die Gemeinden finanziell von dieser Regelung. Denn der Belastungsausgleich durch das Land ist höher als die Mittel, die über die Bundesförderung erhalten wurden. 

Die erste Tranche der Konnexitätszahlungen wird zeitnah nach Inkrafttreten des Landeswärmeplanungsgesetzes automatisch an die Gemeinden überwiesen – voraussichtlich noch in diesem Jahr. Die Gesamthöhe des Belastungsausgleichs wird dabei gleichmäßig über den Zeitraum der Erstellung der Wärmepläne ausgezahlt. Bei Gemeinden, die nach Wärmeplanungsgesetz bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorlegen müssen, wird die Gesamtsumme auf fünf Tranchen aufgeteilt und für die übrigen Gemeinden auf drei Tranchen. Diese werden jährlich und in gleicher Höhe ausgezahlt. 

Fragen zum weiteren Abruf der Bundesförderung richten die Gemeinden bitte an das ZUG (nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org). 

Weitere Detailfragen entnehmen Sie bitte der hier hinterlegten FAQ-Liste. Für weitere Fragen stehen die Ansprechpartner:innen des Kompetenzzentrums Wärmewende NRW gerne zur Verfügung.