Interview: Unterstützungspaket von NRW.Energy4Climate für die Umsetzung des Landeswärmeplanungsgesetzes

02.09.2024

Am Donnerstag legte die NRW-Landesregierung den Entwurf des Landeswärmeplanungsgesetzes (LWPG) dem Landtag vor, das voraussichtlich noch dieses Jahr verabschiedet werden soll. Christian Mildenberger, Geschäftsführer von NRW.Energy4Climate, ordnet den Gesetzentwurf ein.

Welchen Stellenwert hat das LWPG in der gesamten Strategie NRWs, bis 2045 klimaneutral zu werden?  
Christian Mildenberger: Das Landeswärmeplanungsgesetz ist für NRW ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die meisten der über 18 Millionen Menschen in unserem Bundesland heizen weiterhin mit fossilen Brennstoffen. Das Gesetz schafft die Voraussetzungen für eine klimagerechte Wärmeversorgung und gibt den Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Unternehmen neben Planungs- auch Investitionssicherheit. 

Was sind die wichtigsten Eckpunkte aus dem Entwurf des LWPG für die Kommunen in NRW?
Das Entscheidende ist, dass die Pflicht zur Wärmeplanung den Gemeinden übertragen wird und sie als die planungsverantwortliche Stelle definiert werden. Damit liegt die Verantwortung für die Wärmepläne dann vollständig in kommunaler Hand. Ebenfalls, gerade für kleinere Gemeinden sehr wichtig: Der Gesetzentwurf ermöglicht verschiedene Optionen der interkommunalen Zusammenarbeit. Insgesamt wurde bei der Gesetzgebung sehr auf Praxistauglichkeit geachtet, beispielsweise innerhalb der Möglichkeit zum vereinfachten Verfahren. Hier sind insbesondere der durchgeführte Praxis-Check und die Zusammenarbeit mit den Gemeinden hervorzuheben. 

Die Landesregierung möchte den Prozess für die Gemeinden möglichst vereinfachen. Daher sieht der Entwurf zum Beispiel vor, dass die Daten ausschließlich auf elektronischem Weg zwischen Kommunen und Land ausgetauscht werden, zu Beginn des Wärmeplanungsprozesses, aber auch nach der fertiggestellten Wärmeplanung. Auch sehr wichtig für die Kommunen: Für die Erstaufstellung eines Wärmeplans zahlt das Land den Kommunen einen Belastungsausgleich, der durch das Landesgesetz festgelegt wird.  

Wie unterstützt NRW.Energy4Climate Kommunen bei der Umsetzung des Gesetzes?  
Zusammen mit dem Inkrafttreten des Landeswärmeplanungsgesetzes wird es ein Unterstützungspaket von NRW.Energy4Climate geben. Kern des Pakets wird ein neuer Leitfaden zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung im Sinne des Landesgesetzes sein. Dies werden wir mit verschiedenen  Informations- und Austauschformaten sowie einem Angebot zur Qualitätssicherung der Wärmepläne ergänzen.  

Welche Erfolge gibt es bereits durch die Arbeit des Kompetenzzentrums Wärmewende NRW? 
Das Kompetenzzentrum Wärmewende NRW arbeitet als partnerschaftlicher Verbund von NRW.Energy4Climate, LANUV und Geologischem Dienst in enger Abstimmung mit der Kommunal Agentur mit den relevanten Akteuren in den Kommunen an der konkreten Umsetzung der Wärmewende in NRW. Dadurch sichern wir gemeinsam, dass die Wärmeplanung in NRW effizient und schnell stattfindet: Einige Kommunen, die wir begleitet haben, haben ihre Wärmepläne bereits jetzt, lange vor der gesetzlichen Frist, erstellt und im Rat beschlossen oder tun dies in Kürze. Von solchen Beispielen und den Erfahrungen der Pilotkommunen des Kompetenzzentrums können andere profitieren – diese Erfolge tragen wir nachdrücklich in die Breite, auch mit den erweiterten Angeboten. 

 

Zum Gesetzentwurf (Version vom 3. Juli)

Zur Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie