Solarkataster NRW: Freiflächenpotenziale aktualisiert

07.04.2022

Im Solarkataster NRW des LANUV sind die Freiflächenpotenziale für Photovoltaik aktualisiert worden. Die neue Flächenkulisse bildet ab sofort die Grundlage für die Ertragsberechnung durch die Solarrechner im Solarkataster.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht seit 2021 eine Förderung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen vor, die im 200 Meter breiten Randstreifen von Bundesautobahnen und Schienenwegen liegen. Davor wurden nur Anlagen in einem 110 Meter breiten Randstreifen gefördert. Die zusätzlichen Potenziale, die sich hieraus ergeben, sind jetzt im Solarkataster aktualisiert. Der 15 Meter breite Korridor, der innerhalb des Randstreifens für Wanderungsbewegungen durch Tiere freigehalten werden muss, wurde in den Berechnungen direkt an den Fahrbahnrand gelegt. Hier ist demnach kein Potenzial ausgewiesen.

 

Bei der Planung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Solarkataster NRW ist zu beachten, dass bei der Berechnung der Potenziale nur landesweit geltende Restriktionen berücksichtigt wurden. Regional geltende Einschränkungen, die gegen eine Genehmigung sprechen können, wurden nicht aus der Flächenkulisse herausgeschnitten. Solche regionalen Restriktionen können beispielsweise Regionale Grünzüge sein. Die Ergebnisse im Solarkataster müssen darum als erste Einschätzung gewertet werden und können eine Planung vor Ort nicht ersetzen (beachten Sie hierzu auch die Planungshinweis hinter den Buttons am rechten Kartenrand).

 

Die neuen Freiflächen-Photovoltaikpotenziale sind ebenfalls in der Karte zum Rheinischen Revier, dem Planungsrechner und der Excel-Tabelle mit allen Ergebnissen der LANUV-Potenzialstudien im Downloadbereich verfügbar. Die Bereitstellung über Open.Data NRW als Geodatensatz wird aktuell bearbeitet. Der Datensatz steht zeitnah unter dem Stichwort "Solarkataster NRW" zur Verfügung.

 

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