Neuer Mustervertrag zum Bürgerenergiegesetz NRW unterstützt Kommunen
27.03.2025
Die Wirkung des Bürgerenergiegesetzes NRW wird immer sichtbarer: Bis jetzt wurden 68 neue Windenergievorhaben mit 186 Anlagen und rund 1,2 Gigawatt Gesamtleistung auf der Transparenzplattform des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) veröffentlicht. Aktuell sind demnach mehr als 100 Städte und Gemeinden in NRW an mindestens einem Vorhaben beteiligungsberechtigt und rund 40 Standortgemeinden stehen vor oder mitten in Vertragsverhandlungen mit Vorhabenträgern.
Sie und alle Kommunen, die sich auf solche Beteiligungsverfahren vorbereiten, unterstützt die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz, NRW.Energy4Climate, nun mit einem neuen Wegweiser zum Bürgerenergiegesetz NRW. Ein dazu veröffentlichter adaptierbarer Mustervertrag hilft den Vertragsparteien zudem bei der Ausgestaltung einer tragfähigen und rechtskonformen Beteiligungsvereinbarung.
Wegweiser zur Beteiligungsvereinbarung
Die neue Publikation gibt einen Überblick über die Mindestvertragsbestandteile einer Beteiligungsvereinbarung, die zum Beispiel die Nennung der Leistungspflicht des Vorhabenträgers und die Laufzeit des Vertrags beinhalten. Der Wegweiser erläutert, wie das konkrete Vorhaben im Text beschrieben werden sollte, wie die beteiligten Gemeinden oder Personen benannt werden und vor allem, wie die genaue Beteiligungsform beschrieben werden kann.
Der Mustervertrag zu beispielhaften Optionen wie einem Nachrangdarlehen für Privatpersonen kann den Vertragsparteien als Basis für ihre individuelle Vereinbarung dienen. In dem Muster finden sich Textbausteine zu weiteren Themen wie Zahlung und Abrechnung oder zu den Rechtsfolgen einer Kündigung. NRW.Energy4Climate wird sukzessive weitere Muster für andere Beteiligungsoptionen zur Verfügung stellen.
Zum Bürgerenergiegesetz NRW
Seit Dezember 2023 ist das Bürgerenergiegesetz NRW in Kraft. Es verpflichtet Vorhabenträger dazu, die örtlichen Kommunen und deren Einwohnerinnen und Einwohner finanziell an neuen Windenergieprojekten zu beteiligen. Um den unterschiedlichen Voraussetzungen vor Ort gerecht zu werden, eröffnet das Gesetz vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ausarbeitung der Verträge. Diese große Flexibilität ist ein Leitgedanke des Gesetzes. An die Vertragsparteien stellt dies die Anforderung, innerhalb eines Jahres im Dialog maßgeschneiderte Beteiligungskonzepte zu entwickeln und vertraglich zu vereinbaren.
Der Wegweiser und weitere Informationsquellen für Kommunen
Publikation „Wegweiser zur Beteiligungsvereinbarung nach dem Bürgerenergiegesetz NRW“
Vertragsmuster „Beteiligungsvereinbarung Windenergienutzung“, Stand 02/2025
Broschüre „Bürgerenergiegesetz NRW – einfach erklärt“
Broschüre „Finanzielle Beteiligung an Energiewendeprojekten“
Transparenzplattform des LANUV mit neuen Vorhaben und deren Beteiligungsmodellen