Im Fokus: Mieterstrom

27.10.2022

Strom mit der Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach erzeugen und direkt vor Ort verbrauchen –was für Bewohner:innen von Einfamilienhäusern längst selbstverständlich ist, gestaltet sich für Mieter:innen von Mehrparteienhäusern weiterhin schwierig. Welche Herausforderungen bei dem Konzept „Mieterstrom“ bestehen, erklärt Jonas Klamka, Projektmanager Energiewirtschaft bei NRW.Energy4Climate.

Mieterstrom-Anlagen können seit 2017 nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. In den vergangenen fünf Jahren wurden allerdings nur etwas mehr als 100 Megawatt Leistung zugebaut. An der Akzeptanz liegt das laut einer repräsentativen Umfrage eines großen Wohnungsunternehmens nicht: Mehr als zwei Drittel der befragten Mieter:innen standen dem Mieterstrom positiv gegenüber. Auch die Vermieter:innen und die Wohnungswirtschaft haben ein Interesse daran, ihrer Mieterschaft sauberen Strom vom Dach anzubieten.

 

Woran hapert der Ausbau dann? Zentrale Hemmnisse sind die technischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen beim geförderten Mieterstrom: Die Berichts- und Meldepflichten, die mit einer Strombelieferung an die Mieter:innen einhergehen, sind hoch. Dazu erschweren die hohen Anforderungen, die an die technischen Bedingungen für den Anschluss und die Messung gestellt werden, die Entwicklung dieses Geschäftsfelds für die Wohnungswirtschaft. Mieterstromangebote sind dadurch wenig attraktiv und wirtschaftlich schwierig umzusetzen.

 

Trotz der schwierigen gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen versuchen Wohnungsunternehmen und Vermieter:innen, ihre vermieteten Gebäude und Wohnungen mit regenerativer Energie vom Dach zu versorgen. In der Regel setzen sie dabei auf spezialisierte Umsetzungspartner, die auch die energiewirtschaftlichen Pflichten der Belieferung übernehmen. Diese Dienstleister stehen jedoch vor der Herausforderung, dass es kaum standardisierte Prozesse – beispielswiese bei den Netzbetreibern – gibt.

 

Notwendig ist eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Prozesse

Zielführend wäre, die vorgelagerten Prozesse zu vereinfachen, zentrale Prozessvorgaben und einheitliche Formulare zu entwickeln. So könnten sowohl für die Dienstleister als auch für die Wohnungswirtschaft die Prozesse übersichtlicher und die Umsetzung einfacher gestaltet werden. Erste Netzbetreiber haben sich bereits auf den Weg gemacht und digitale Plattformen geschaffen, um Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das ist vorbildlich.

 

Wichtig ist auch, die Beteiligung an der Energiewende den Mieter:innen in Objekten mit einer geringen Anzahl an Wohneinheiten zu ermöglichen. Für diese ist es in der Regel wirtschaftlich und administrativ noch schwieriger, den gesetzlichen Rahmenbedingungen nachzukommen. Außerdem sollten auch Alternativen zum geförderten Mieterstrom stärker berücksichtigt werden, um die Nutzung des vor Ort erzeugten Stroms im räumlichen Zusammenhang zu erleichtern.

 

Der Mieterstrom bietet große Potenziale, Mietende an der Energiewende zu beteiligen und so die Akzeptanz für die Erneuerbaren Energien zu erhöhen. Wenn die Energiewende gelingen soll, müssen diese Potenziale erschlossen werden – sowohl in kleinen Einfamilienhäusern als auch in Mehrparteienhäusern.