Fünf Fragen zum Netzanschluss von Photovoltaik
05.02.2025
So bringen Unternehmen ihre PV-Anlagen ans öffentliche Stromnetz
Die mehr als 100 Verteilnetzbetreiber in Nordrhein-Westfalen, die für die Nieder- und Mittelspannung zuständig sind, spüren derzeit eine erhöhte Nachfrage von Unternehmen nach Netzanschlüssen. Grund dafür ist, dass immer mehr Unternehmen auf Photovoltaikanlagen setzen, um ihre Stromkosten zu senken. Antworten auf Fragen von Unternehmen rund um Installation und Anschluss ans öffentliche Netz standen im Fokus eines Events der Kampagne „Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern“ des NRW-Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums.
Die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH versorgt Düsseldorf und Umgebung mit Energie und betreibt das Leitungsnetz. Im Interview erklärt Frederik Paß, technischer Berater für Anschlusstechnik, wie Unternehmen den Anschluss ihrer PV-Anlagen effizient umsetzen können.
Welche Schritte sind für Unternehmen erforderlich, um den erzeugten Strom einer PV-Anlage ins Netz einzuspeisen?
Frederik Paß: Zunächst werden die technischen Daten der PV-Anlage sowie Angaben des Betreibers und Errichters beim Netzbetreiber eingereicht. Seit dem 1. Januar 2025 sind Netzbetreiber verpflichtet, für die Anmeldung und den Informationsaustausch digitale Prozesse und Webportale bereitzustellen, was den Prozess erheblich beschleunigen kann.
Nach der Netzverträglichkeitsprüfung und Einspeisezusage durch den Netzbetreiber kann die Anlage errichtet werden. Nach einer Meldung der Inbetriebnahme-Bereitschaft durch den Installationsbetrieb und dem Einreichen möglicher ausstehender Unterlagen erfolgt die Inbetriebnahme. Der Netzbetreiber erstellt dabei eine Inbetriebnahme-Meldung und wechselt gegebenenfalls den vorhandenen Zähler. Mit dem anschließenden Abschluss eines Einspeisevertrags zwischen dem Betreiber der Anlage und dem Netzbetreiber beginnt der EEG-Vergütungszeitraum für den eingespeisten Strom. Je nach Anlagengröße kann eine zusätzliche technische Ausrüstung zur Steuerung der Anlage wie Rundsteuerempfänger oder Fernwirktechnik notwendig sein.
Viele Unternehmen hoffen, ihre Anlage schnell ans Netz zu bringen. Was führt aus Ihrer Sicht als Netzbetreiber häufig zu Verzögerungen?
Aus unserer Sicht ist es sehr wichtig, dass schon vor Beginn, und gerade bei Anlagen jenseits der 30 Kilowatt-Peak (kWp), eine Einspeisezusage eingeholt wird und diese auch genau geprüft wird. Viele Verzögerungen und Mehraufwand entstehen durch fehlende Schutzeinrichtungen wie Netz- und Anlagenschutz, späte Bestellung der Fernwirktechnik für die Fernsteuerung und Überwachung der Anlage oder ganz allgemein werden die in der Einspeisezusage angefragten Unterlagen nicht nachgereicht. Aufgrund der Antragsmenge ist gerade bei Großanlagen auch häufig die Antwort des Netzbetreibers verspätet. Daher ist es wichtig, die entsprechenden Unterlagen vor dem Einreichen durch das Solarbauunternehmen bzw. den Betreiber sorgfältig zu prüfen.
Gesetzliche Vorgaben legen Fristen für Netzbetreiber fest, doch in der Praxis kommt es immer wieder zu Verzögerungen. Welche Fristen gelten für den Anschluss, und was können Netzbetreiber tun, um deren Einhaltung zu gewährleisten?
Das Solarpaket I hat hier Fristen genannt. Unter bestimmten Voraussetzungen berechtigen die Neuerungen den Anlagenbetreiber zu einem Sofortanschluss, falls der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats bzw. acht Wochen reagiert. In der Regel sind die durch Betreiber eingereichten Unterlagen jedoch selten vollständig. Die Frist beginnt erst mit vollständig eingereichten Unterlagen. Als Netzbetreiber gehen wir hier chronologisch vor. Ein anderes Vorgehen würde hier den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen.
Wie ist die Situation in Düsseldorf in Bezug auf die Netzanschlussbegehren?
In Düsseldorf haben wir den Luxus eines Industrienetzes, ohne dass Düsseldorf eine Industriestadt ist. Daher lehnen wir sehr selten den Anschluss von PV-Anlagen ab. Werden Anlagen jenseits der 300 kWp angefragt, ist in der Regel ein Mittelspannungsanschuss erforderlich. In dem Fall stellt der Anlagenbetreiber eine kundeneigene Trafo-Station, die er selbst finanzieren muss.
Digitalisierung, Automatisierung und technische Alternativen wie Speicher bieten neue Möglichkeiten. Welche Veränderungen und Entwicklungen sehen Sie in den kommenden Jahren?
An diesem Punkt sind nur Spekulationen möglich. Vermutlich wird sich der Markt in Richtung flexibler Preisgestaltung bewegen. Ein Schritt in diese Richtung wird seit Anfang 2024 über §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) „Steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ ermöglicht. Als Entschädigung für eine netzorientierte Steuerung können die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen von reduzierten Netzentgelten profitieren. Des weiteren sollen zeitvariable Netzentgelte die Verbraucher:innen dazu anregen, ihren Stromverbrauch freiwillig aus den Stoßzeiten auf Zeiten zu verlagern, in denen das Netz weniger ausgelastet ist.
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