Fernleitungsnetzbetreiber reichen Antrag für das Wasserstoffkernnetz ein

24.07.2024

Nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission hat die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas (FNB Gas e.V.) am 22.07.2024 im Namen aller Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) den finalen Antrag zum Wasserstoffkernnetz bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht. Zum Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft bilden Planung und Aufbau des Wasserstoffkernnetzes die zentrale Basis.

Die im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes verankerten Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes waren von der Europäischen Kommission am 21.06.2024 beihilferechtlich genehmigt worden. Die Leitungen des Kernnetzes sollen, wie beim Erdgas- und Stromnetz, vollständig privatwirtschaftlich durch Entgelte der Nutzer finanziert werden. Ein sogenanntes Amortisationskonto ermöglicht die Zwischenfinanzierung in der Aufbauzeit. 

Antrag umfasst 9.666 Kilometer Pipelines 

Das nun von den Fernleitungsbetreibern beantragte Leitungsnetz verbindet Verbraucher, Erzeuger, Importpunkte und Speicher und umfasst 9.666 Kilometer, davon einige als "Important Project of Common European Interest" (IPCEI) besonders gefördert. Mehr als die Hälfte davon (57 Prozent) sind Umstellungsleitungen, die aktuell noch Erdgas transportieren. Der Antrag umfasst auch Projekte von 16 lokalen und regionalen Netzbetreibern („potenzielle Wasserstoffnetzbetreiber“) mit einer Gesamtlänge von gut 800 Kilometern. Vom Jahr 2025 bis zum Jahr 2032 sollen die Leitungen schrittweise in Betrieb gehen. Bis Ende 2027 sollen über 2.100 Kilometer Leitungen aktiv sein, davon 520 Kilometer Neubauleitungen, mit Investitionskosten von knapp drei Milliarden Euro. Der Baubeginn muss spätestens 2025 erfolgen. Die weiteren Projekte werden im Rahmen der neuen gemeinsamen Gas- und Wasserstoffnetzentwicklungsplanung von der BNetzA evaluiert. Der erste gemeinsame Netzentwicklungsplan für Gas und Wasserstoff soll 2026 genehmigt werden.  

Erste Pipelinekilometer ab 2025 in NRW 

Die ersten Pipelinekilometer des deutschen Wasserstoffkernnetzes werden im Rahmen des Vorhabens GET H2 in NRW durch die FNBs OGE, Thyssengas und Nowega bereits ab dem Jahr 2025 in Betrieb genommen. 

Innerhalb von zwei Monaten wird die BNetzA den Antrag prüfen. Um den Genehmigungsprozess nicht weiter zu verzögern, gibt es eine nur 14-tägige Konsultationsfrist. Stellungnahmen können bis zum 06.08.2024 per E-Mail an wasserstoff-kernnetz@bnetza.de abgegeben werden. 

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