EU-Innovationsfonds: Neue Projektaufrufe und zweite Auktion der EU Hydrogen Bank
05.12.2024
Neue Fördermaßnahmen des EU-Innovationsfonds
Zur Unterstützung der Netto-Null-Technologien hat die EU-Kommission im EU-Innovationsfonds neue Fördermaßnahmen gestartet. Zwei Projektaufrufe richten sich an innovative Dekarbonisierungsprojekte und Batteriezellenprojekte.
Eine Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen zielt auf Dekarbonisierungsprojekte unterschiedlichen Umfangs sowie Projekte mit Schwerpunkt auf der Herstellung von Komponenten für Erneuerbare Energien, Energiespeicherung, Wärmepumpen und Wasserstofferzeugung ab.
Die zweite Aufforderung richtet sich an Projekte, die sich mit der Herstellung von innovativen Batteriezellen für Elektrofahrzeuge oder innovativen Fertigungstechniken, -prozessen und -technologien beschäftigen.
Die Frist zur Einreichung von Projektvorschlägen ist jeweils der 24. April 2025, 17:00 Uhr (MEZ).
Weitere Informationen zu den beiden Aufforderungen
Die Informationsveranstaltung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) und der Generaldirektion Klimapolitik zu beiden Aufrufen findet vom 17. bis 18. Dezember 2024 online statt. Projektantragsteller haben hier die Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Auktion für erneuerbaren Wasserstoff der EU Hydrogen Bank
Als weitere Maßnahme hat die Kommission im EU-Innovationsfonds parallel zu den Projektaufrufen die zweite Auktion der Europäischen Wasserstoffbank gestartet. Mit einem Budget von 1,2 Milliarden Euro aus EU-Mitteln und mehr als 700 Millionen Euro aus Spanien, Litauen und Österreich soll so die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beschleunigt werden.
Im Rahmen der Auktion können Erzeuger von erneuerbarem Wasserstoff im Sinne der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED) und ihrer delegierten Rechtsakte (zu Renewable Fuels of non-biological Origin, RFNBO) ein Angebot für eine EU-Förderung für eine bestimmte Menge an erzeugtem Wasserstoff abgeben. Die Förderung erfolgt in Form einer festen Prämie pro Kilogramm erzeugtem Wasserstoff. Derzeit sind die Erzeugungspreise erneuerbaren Wasserstoffs noch höher als die Zahlungsbereitschaft vieler potenzieller Wasserstoffnutzer. Die Prämie soll diese Lücke schließen. Bieter müssen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässig sein.
Spanien, Litauen und Österreich beteiligen sich im Rahmen von Auctions-as-a-Service an der Auktion, um nationale Projekte über die Auktion der Europäischen Wasserstoffbank hinaus mit nationalen Fördermitteln zu unterstützen.
Die Frist für Bieter bei der Versteigerung von erneuerbarem Wasserstoff ist der 20. Februar 2025. Bewerbungen erfolgen über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal.
Zur Vorbereitung des Antrags wird den Projektträgern empfohlen, die Aufforderungsunterlagen und den Abschnitt „Fragen und Antworten“ im Portal zu konsultieren und sich rechtzeitig mit einem Finanzinstitut in Bezug auf ihre Abschlussgarantie in Verbindung zu setzen.
Am 10. Dezember 2024 (9:30 - 13:00 Uhr) findet die Informationsveranstaltung zur neuen Auktion des Innovationsfonds statt, die im Livestream verfolgt werden kann. Veranstalter sind die Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA), die die Auktion durchführen wird, und die Generaldirektion Klimapolitik. Projektantragsteller haben die Gelegenheit, ihre Fragen zu stellen.
Nationaler Informationstag und Beratung zum EU-Innovationsfonds:
Pressemitteilung der EU-Kommission mit weiteren Informationen und Links