CO2-Differenzverträge des Bundes: Neues vorbereitendes Verfahren für Unternehmen ist gestartet
09.10.2025
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat ein neues Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 für CO2-Differenzverträge (vormals Klimaschutzverträge) gestartet. Das Förderinstrument soll Investitionen der energie- und emissionsintensiven Industrie in CO2-arme Produktionsverfahren unterstützen. Es richtet sich unter anderem an Unternehmen aus der Stahl-, Metall-, Chemie-, Papier-, Glas- oder Zementindustrie. Gleichzeitig erfolgt eine Konsultation der Industrie zu den Förderregeln.
Die Teilnahme an der neuen Ausschreibung unter dem Namen „Vorverfahren 2026“ ist bis zum 1. Dezember 2025 möglich und steht Unternehmen aus sämtlichen energieintensiven Industriezweigen, insbesondere auch mittelständischen Unternehmen, offen. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen im nachfolgenden Gebotsverfahren ein Gebot abgeben kann. Das Gebotsverfahren soll voraussichtlich Mitte 2026 in Form eines wettbewerblichen Auktionsverfahren starten und steht derzeit noch unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2026 und der Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Ein vorbereitendes Verfahren für eine zweite Gebotsrunde für die unter der vorherigen Bundesregierung gestarteten Klimaschutzverträge hat bereits im Sommer 2024 stattgefunden, zu einem nachfolgenden Gebotsverfahren kam es nicht mehr. Unternehmen, die sich an diesem Verfahren beteiligt haben, können nun durch eine Bestätigungserklärung am neuen Vorverfahren teilnehmen. Laut BMWE ist das Instrument gegenüber der ersten Runde der Klimaschutzverträge 2024 „flexibler, mittelstandsfreundlicher und technologieoffener ausgestaltet“. Neu ist insbesondere die Förderfähigkeit von Technologien zur Abscheidung und Speicherung (CCS) beziehungsweise zur Abscheidung und Nutzung (CCU) von CO2.
Parallel zum Vorverfahren 2026 erfolgt eine Konsultation der Industrie zu den vorgeschlagenen Förderregeln. Ziel ist es, Optimierungsmöglichkeiten für die erfolgreiche Umsetzung der Ziele der Fördermaßnahme noch vor dem Genehmigungsverfahren der Europäischen Kommission zu identifizieren.
Hintergrund der CO2-Differenzverträge
CO2-Differenzverträge sollen Unternehmen, die ihre Produktionsprozesse auf innovative, klimaneutrale Technologien umstellen, dabei helfen, Preisrisiken zu reduzieren. Die Verträge laufen über einen Zeitraum von 15 Jahren und gleichen sowohl schwankende CO2- und Energiepreise als auch Kostenunterschiede zur bisherigen Produktionsweise aus. Sie sollen so die Wettbewerbsfähigkeit klimaneutraler Technologien und die Planungssicherheit für Unternehmen stärken. Die Unternehmen sind bei der Auswahl der eingesetzten Produktionsverfahren grundsätzlich frei, müssen aber bestimmte Meilensteine bei der CO2-Reduktion über die Jahre erreichen – spätestens im letzten Jahr der Laufzeit muss diese bei 90 Prozent liegen. Die Vergütung für die Unternehmen richtet sich nach der tatsächlich erfolgten CO2-Einsparung.
Webinarreihe des BMWE zum Vorverfahren 2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich in einer Webinarreihe vorab über spezielle zentrale Aspekte des Vorverfahrens 2026 zu informieren und Fragen zu stellen. Alle Webinare werden aufgezeichnet und im Nachgang auf der Website veröffentlicht.
Link zur Webinarreihe & Anmeldung
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