Bundesnetzagentur genehmigt Bau des Wasserstoff-Kernnetzes
22.10.2024
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 22. Oktober 2024 das von den Fernleitungsnetzbetreibern im Juli 2024 beantragte Wasserstoff-Kernnetz mit Änderungen genehmigt. Das genehmigte Netz enthält 9.040 Kilometer an Leitungen, welche bis spätestens 2032 in Betrieb gehen sollen.
Rund 60 Prozent der geplanten Leitungen sind Umstellungsleitungen (von Erdgas) und etwa 40 Prozent Neubauleitungen. Gut 600 Kilometer an Leitungen aus dem Kernnetzantrag wurden nicht genehmigt. Laut Ralph Bahke, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber und Klaus Müller, Präsident der BNetzA wurden gut 300 Leitungskilometer von den Verteilnetzbetreibern (VNBs) zurückgezogen, die restlichen knapp 300 Leitungskilometer wurden von der BNetzA gestrichen, da es sich um Redundanzen oder bereits Anbindungsleitungen abseits der Hauptleitungen handelte. Die erwarteten Investitionskosten betragen 18,9 Milliarden Euro und damit etwa 800 Millionen Euro weniger als im Antrag von Juli 2024.
Schon ab 2025 sollen erste Leitungen des Kernnetzes betrieben werden. In NRW werden die Neubauleitungen rund um das Vorhaben GET H2 bereits 2025-2027 in Betrieb genommen.
Integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff
Die Bundesregierung beschloss im Frühjahr 2023 die Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes, mit dem Ziel deutschlandweit die wesentlichen Wasserstoffproduktions-, Import- und Verbrauchspunkte zu verbinden. Die Weiterentwicklung, und Anpassung an zukünftige Herausforderungen, des Wasserstoff-Kernnetzes erfolgt im Rahmen der sich regelmäßig wiederholenden Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff der Fernleitungsnetzbetreiber. Der erste gemeinsame Netzentwicklungsplan für Gas und Wasserstoff soll Mitte 2026 durch die BNetzA genehmigt werden.