Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in NRW
06.02.2025
Interview mit Regierungspräsident Thomas Schürmann von der Bezirksregierung Düsseldorf
Grünem Wasserstoff kommt beim Erreichen der Klimaziele, insbesondere bei der Industrietransformation, eine wichtige Rolle zu. Ein großer Anteil des benötigten Wasserstoffs wird über Importe gedeckt werden müssen. Um die lokale Wertschöpfung zu steigern, setzt sich das Land außerdem für die heimische Produktion ein. Daher gilt seit Herbst letzten Jahres eine für den Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur wichtige Verordnungsnovelle, die die Genehmigung insbesondere von kleineren Elektrolyseuren erleichtert. Ziel ist, die Elektrolyseleistung zur Wasserstofferzeugung in Deutschland auf zehn Gigawatt bis 2030 auszubauen.
Im Interview erläutert Regierungspräsident Thomas Schürmann die Aufgaben der Bezirksregierung dabei und die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen.
Wie unterstützt und begleitet die Bezirksregierung Düsseldorf den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und den Aufbau der dazugehörigen Wasserstoffinfrastruktur im Regierungsbezirk?
Thomas Schürmann: Die Bezirksregierung Düsseldorf ist durch ihre Rolle als Planungs-, Zulassungs- und Überwachungsbehörde in viele Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Wasserstoffs eingebunden: von der erneuerbaren Stromerzeugung über die Produktion und den Transport bis hin zum Einsatz von Wasserstoff.
Hierdurch findet ein enger Austausch mit den jeweiligen Vorhabenträgern in Bezug auf konkrete Projekte statt. Die fachlich zuständigen Dezernate und Sachgebiete stehen einerseits im Kontakt mit den Ministerien, Landesämtern und -gesellschaften, andererseits auch mit den Kommunen, so dass die Bezirksregierung hier auch eine Vermittlungs- und Beratungsrolle zu Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Wasserstoff-Hochlauf einnimmt.
Durch gesetzliche Änderungen letzten Herbst sind auch Kommunen für die Genehmigung von Elektrolyseuren für die lokale Wasserstofferzeugung zuständig. Was bedeutet dies in der Praxis?
Durch die Änderung der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen, die inzwischen auch in nationales Recht umgesetzt wurde, ist für kleinere Elektrolyseure lediglich eine Baugenehmigung erforderlich. Die Zuständigkeit für die Erteilung der Baugenehmigung liegt somit bei den örtlichen Baubehörden.
Für Elektrolyseure mit einer Leistung von fünf Megawatt oder mehr ist weiterhin eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich, welches bei einer Produktionskapazität mit weniger als 50 Tonnen am Tag im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden kann.
Welche Kriterien spielen bei der Genehmigung von eingehenden Anträgen für Wasserstoffpipelines und Elektrolyseuren eine Rolle?
Sowohl bei Planfeststellungsverfahren für Wasserstoffpilelines als auch bei Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für Elektrolyseure handelt es sich um Verfahren, in denen weitere Entscheidungen, wie zum Beispiel zu naturschutzrechtlichen Belangen, Baugenehmigungen oder wasserrechtlichen Vorhaben gebündelt werden. Die Bandbreite der zu berücksichtigenden Rechtsgebiete umfasst unter anderem das Planungs- und Baurecht sowie den Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz, sodass eine Vielzahl von Fachbehörden einzubeziehen ist.
Ziel ist es, Mensch und Umwelt vor schädlichen Einflüssen durch den Betrieb der Anlagen zu schützen und öffentliche sowie private Belange in Ausgleich zu bringen.
Wie lassen sich für Vorhabenträger die Bearbeitungszeiten für die Genehmigung von Wasserstoffpipelines und Elektrolyseuren reduzieren?
Um ein Verfahren möglichst schnell durchführen zu können, ist ein früher Kontakt mit der Zulassungsbehörde sinnvoll, um den erforderlichen Inhalt der Antragsunterlagen abzustimmen. Dadurch können Abstimmungsbedarf mit einzelnen Fachbehörden sowie erforderliche Fachgutachten frühzeitig identifiziert werden. In öffentlichen Verfahren, die bei Planfeststellungsverfahren und Genehmigungen großer Elektrolyseure vorgeschrieben sind, sollte eine frühzeitige Einbindung der betroffenen Kommunen und der Bevölkerung erfolgen, um offen über Risiken und Chancen neuartiger Technologien zu informieren.
Der Ausbau der Wasserstoffwirtschaft ist auch eines der Themen der heutigen Veranstaltung „Zukunftsweisende Energie- und Wärmeversorgung in NRW: Wasserstoffwirtschaft und Geothermie im kommunalen Kontext“, zu der NRW.Energy4Climate und die Bezirksregierung Düsseldorf eingeladen haben.