Änderungen für die BEG-Förderung für Neubauten und Sanierung ab 2023

14.12.2022

Die Neubauförderung im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wird ab dem 1. März 2023 durch die neue Förderrichtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ fortgeführt. Auch die Zuständigkeiten ändern sich und die Verantwortung für die Förderung für Neubauten liegt dann beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Bereits ab dem 1. Januar 2023 gibt es Änderungen in den BEG-Richtlinien für die Sanierung von Wohngebäuden (BEG WG): Die wesentlichen Anpassungen betreffen insbesondere die technischen Mindestanforderungen. Für Projekte wie das KlimaQuartier.NRW und die Auszeichnung für energieeffiziente Nichtwohngebäude in NRW (NWG) deuten diese Entwicklungen auf angepasste Rahmenbedingungen bei der weiteren Planung von energieeffizienten Gebäuden hin. Vor diesem Hintergrund soll beispielsweise die sogenannte Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) nun erst ab einem Anteil an Erneuerbaren Energien von 65 Prozent erreicht werden. Zuvor lag die Geltungsgrenze bei nur 55 Prozent. Dazu gehört auch, dass innerhalb der EE-Klasse der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend eingeführt werden soll.

 

Zudem sollen alle Effizienzhaus-Klassen, mit Ausnahme des Effizienzhaus-Denkmal, ab dem 1. Januar 2023 „Niedertemperatur-Ready“ sein. Dies entspricht einer maximalen Vorlauftemperatur von 55°C im Auslegungsfall und Betrieb. Projekte, die den Standard des KlimaQuartier.NRW erreichen oder die Auszeichnung „energieeffiziente Nichtwohngebäude in NRW“ erhalten haben, sind durch die hohen Standards auf solche Änderungen gut vorbereitet.